Arbeitssicherheit

Jedes Unternehmen hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und sich bei der Umsetzung der ihnen gemäß § 6 ASiG genannten Aufgaben unterstützen zu lassen. Dabei bleibt der Unternehmer immer verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Die unmittelbare Zusammenarbeit und die enge Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen dem Unternehmer den ihm vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten nachzukommen und Prozesse im Betrieb sicher und störungsfrei zu gestalten.

 

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung bei der Erfüllung dieser Anforderungen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen der Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz
  • Regelmäßige Begehung der Betriebsstätten, mit Berichtswesen
  • Vorbereitung der Unterweisungsunterlagen und Durchführung von Unterweisungen
  • Durchführung von orientierenden Messungen bei Bedarf, wie z.B. Beleuchtungsstärke, klimatische Bedingungen, Lärm
  • Erstellung / Unterstützung technischer Dokumentationen, wie z.B. Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis, usw.
  • Ursachen- und Maßnahmenermittlung bei Arbeitsunfällen
  • Teilnahme an den ASA-Sitzungen
  • Saftey-Check: Prüfung Ihres Unternehmens auf die aktuellen Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutzes
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© Unternehmensberatung und Sachverständigenbüro Wolfgang Fischer