Jedes Unternehmen hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und sich bei der Umsetzung der ihnen gemäß § 6 ASiG genannten Aufgaben unterstützen zu lassen. Dabei bleibt der Unternehmer immer verantwortlich für die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Die unmittelbare Zusammenarbeit und die enge Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen dem Unternehmer den ihm vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten nachzukommen und Prozesse im Betrieb sicher und störungsfrei zu gestalten.
Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung bei der Erfüllung dieser Anforderungen.